M.
10. October 2024
Im Umgang vor Ort habe ich Prof. Eickhoff als durchaus umgänglich und empathisch empfunden. Der Hammer kam dann jedoch im Gutachten. Behandlungsfehler scheinen demnach geradezu ausgeschlossen, da die Ärzte stets mit höchstmöglicher Sorgfalt vorgegangen seien. In meinem Fall hatte ich zuvor ein Gutachten für die Unfallversicherung machen lassen. Gutachter, die für die Unfallversicherung begutachten stehen ja nicht gerade im Verdacht im Sinne des Patienten zu begutachten. Wenn ich diese beiden Gutachten jedoch nebeneinander lege, hat man das Gefühl es wären zwei unterschiedliche Patienten begutachtet worden. Das Gutachten von Prof. Eickhoff liest sich so, als hätten die Ärzte mir nach bestem Wissen und Gewissen geradezu eine Wellnessbehandlung angedeihen lassen. Ich weiß nicht, mit welcher Motivation Prof. Eickhoff solche Gutachten verfaßt, aber ich denke dazu kann sich jeder selbst seine Gedanken machen. Aus meiner Erfahrung kann ich nur dazu raten, ihn als Gutachter abzulehnen, wenn das Gericht selbigen vorschlägt. Das Gericht mag dann zwar etwas verstimmt sein, aber das ist immer noch besser, als nach einem derartigen Gutachten seine Klage zurückzunehmen und sich bei den behandelnden Ärzten zu entschuldigen, weil man erst nach dem Gutachten erkannt hat, wie hervorragend man behandelt wurde. Also besser gleich zu einem anderen Gutachter, dann bleibt einem wenigstens der Aufwand eines Gegengutachtens erspart.