Pia
18. January 2026
Ich habe geschildert, dass ich regelmäßig unter starkem Schwindel und Ohnmachtsgefühlen leide. Darauf wurde nicht weiter eingegangen, mir wurde aus Faulheit unterstellt, ich würde simulieren und eine Abklärung/Untersuchung/Blutabnahme fand nicht statt und ich wurde weggeschickt. Jahre später wurden bei mir ein deutlicher Eisenmangel sowie Migräne mit Aura diagnostiziert, beides bekannte Ursachen für genau diese Symptome. Zusätzlich wurden meine vollständigen medizinischen Unterlagen kürzlich ohne meine Zustimmung in einem Briefumschlag an andere herausgegeben, obwohl ich lange volljährig bin. Ich habe dem in keiner Weise zugestimmt, eine Einwilligung wurde weder eingeholt noch überhaupt erfragt. In meinen Augen stellt dies eindeutig einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) sowie gegen Art. 9 DSGVO (unzulässige Weitergabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten) dar. Die Ärztekammer wurde diesbezüglich informiert. Mehr medizinische Sorgfalt und einen sensibleren Umgang mit Patientendaten würde der Praxis gut tun.