Balu Esser
06. February 2025
Leider musste ich eine sehr enttäuschende Erfahrung machen. Nachdem ich mich bei der Arbeit verhoben hatte, traten Kribbeln im Bein und Kraftverlust auf. Als ich telefonisch einen Termin beim Durchgangsarzt vereinbaren wollte, wurde ich jedoch sofort abgewiesen. Ohne eine genaue Nachfrage zu den Umständen wurde mir direkt gesagt, dass es kein Arbeitsunfall sei und ich zum Hausarzt gehen solle. Ich hätte erwartet, dass mein Fall zumindest ernst genommen und medizinisch abgeklärt wird, anstatt ihn vorschnell abzulehnen. Dabei haben Gerichte wiederholt entschieden, dass Verheben unter bestimmten Bedingungen ein Arbeitsunfall sein kann (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juli 2018 (Az. L 6 U 1695/18)). Diese Art der Behandlung ist enttäuschend und vermittelt den Eindruck, dass berechtigte Anliegen einfach abgewimmelt werden. Da ich beruflich viel heben muss wäre es wichtig für mich gewesen untersucht zu werden und dies zu dokumentieren. Es ist schade denn bislang hatte ich mit Herrn Dr. Wolff immer gute Erfahrungen gemacht. Das bleibt jedoch aus, wenn man gar nicht erst zu ihm gelassen wird.